1.
Erstellung
Sie erhalten ein künstlerisch hochwertiges, gewissenhaft
erstelltes Kunstwerk.
Das in Auftrag gegebene Portrait wird nach der Fertigstellung mit einem
Fixiermittel behandelt, um so vor Abrieb und Umwelteinflüsse zu
schützen.
2.Verpackung Die Zeichnungen
werden bestmöglichst, in einer stabilen Versandrolle verpackt
und auf Wunsch auch, zu Lasten des Käufers, eingeschrieben versendet.
Trotz aller aufgewendeten Sorgfalt kann die Künstlerin für etwaige,
beim Versand aufgetretenen Schäden keine Haftung übernehmen. Die Künstlerin
haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen.
3.
Versandkosten
Die Versandkosten verstehen sich immer zuzüglich zum
Kaufpreis des Kunstwerkes.
Die Versandkosten und das Porto, betragen innerhalb Deutschlands,
z.Z. 7,50 €,
für Länder in der EU werden z.Z. 12 € veranschlagt, für nicht EU-Länder
17,50 €.
Die Versandkosten für andere Länder und/oder umfangreichere Sendungen
werden in der Rechnung mitgeteilt und gehen zu Lasten des Käufers.
4.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt sofort nach Erstellung des Portraits.
Alle überlassenen Fotos bzw. sonstigen Vorlagen werden ebenfalls
mitgeschickt.
5. Kaufpreis So fern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt
des Kunstwerkes an den Verkäufer zu leisten.
Erfolgte
14 Tage nach Rechnungsdatum keine Bezahlung des Kunstwerkes, erfolgt eine erste
Mahnung mit einem Aufschlag für entstandene Kosten. Nach weiteren 14 Tagen
erfolgt eine zweite Mahnung mit Aufschlag für entstandene Kosten und einer
Mahngebühr von 3€. Ergeht nach weiteren 7 Tagen keine Bezahlung, wird der
Rechtsweg eingeleitet.
Bis
zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises bleibt das
Kunstwerk Eigentum der Künstlerin.
6. Rückgaberecht Aufgrund der individuell erstellten Leistung sind die
Kunstwerke vom Rückgaberecht ausgeschlossen. »Nichtgefallen«
der Ausführung des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation,
kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
7.
Gewährleistungen
Die Künstlerin versichert, dass sich der zu veräußernde
Kunstgegenstand in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von
Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass der
Kunstgegenstand eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
Gewährleistungsansprüche für etwaige Mängel sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm für alle von ihm zur Verfügung
gestellten Fotos oder sonstigen Unterlagen alle Nutzungsrechte nach
Urheberrecht, Markenschutzrecht u.ä. zustehen. Diesbezüglich ist jede
Haftung von Elisabeth Bauer ausgeschlossen.
8.
Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
Alle Bilder und Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt.
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright verbleibt bei
Elisabeth Bauer. Mit
dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine
Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies
gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen. Der Erwerb und Ankauf eines Bildes beinhaltet das
bedingte Recht/Copyright für den Erwerber, das Kunstwerk in seinen
Anzeigen, Broschüren, Websites und Prospekten zu verwenden (nur für
private Zwecke). Veröffentlichungen der Kunstwerke sind nur mit
namentlicher Nennung nach §13 UrhG gestattet
und bedürfen ausdrücklicher der schriftlicher Genehmigung.
Vervielfältigungen, gleich welcher Art, benötigen die Einwilligung des
Werkschöpfers, Ausnahmen regelt §45 ff des Urheberrechtsgesetzes.
Gleiches gilt, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk an
Dritte zur redaktionellen Nutzung und/oder für Werbezwecke
weitergegeben wird.
Die Konditionen für die Überlassung von Rechten können bei Bedarf
jedoch ausgehandelt werden.
9. Folgerecht Im Falle der Weiterveräußerung des Kunstwerkes an einen Dritten,
verpflichtet
sich der Käufer, der Künstlerin Namen und Anschrift des Dritten
unverzüglich mitzuteilen.
§26 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet den Besitzer des
Kunstwerkes, bei Weiterveräußerung des Kunstwerkes einen Anteil von 4%
des Weiterveräußerungserlöses an den Urheber des Kunstwerkes zu
zahlen. Bei Verkäufen von Privat-
an Privatpersonen entfällt diese Klausel.
10.
Ausstellungsrecht
Die
Künstlerin behält sich das alleinige Ausstellungsrecht am Kunstwerk vor. Die öffentliche Ausstellung des Kunstwerkes durch den Käufer oder
Dritte bedarf daher der vorherigen Einwilligung der Künstlerin. Im Zusammenhang
mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das
Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat,
Einladung, im Internet sowie im Katalog.
11.
Zugangsrecht
Das
Zugangsrecht (§ 25 UrhG) wird anerkannt. Es besteht die Verpflichtung,
soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.
B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
12.Aufhebung
und Kündigung von Verträgen
Aufhebung
und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches
Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist
ausgeschlossen.
13.Schlussbestimmungen Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von beiden
Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern zur Kenntnis genommen und sind
Bestandteil des Vertrages.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere
Bestimmung ersetzt, die in ihrem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
|