Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elisabeth Bauer
Stand 03.03.2009

 
1. Erstellung
Sie erhalten ein künstlerisch hochwertiges, gewissenhaft erstelltes Kunstwerk.
Das in Auftrag gegebene Portrait wird nach der Fertigstellung mit einem Fixiermittel behandelt, um so vor Abrieb und Umwelteinflüsse zu schützen.

2.Verpackung
Die Zeichnungen werden bestmöglichst, in einer stabilen Versandrolle verpackt und auf Wunsch auch, zu Lasten des Käufers, eingeschrieben versendet. 
Trotz aller aufgewendeten Sorgfalt kann die Künstlerin für etwaige, beim Versand aufgetretenen Schäden keine Haftung übernehmen. Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

3. Versandkosten
Die Versandkosten verstehen sich immer zuzüglich zum Kaufpreis des Kunstwerkes.
Die Versandkosten und das Porto, betragen innerhalb Deutschlands, z.Z.  7,50 €,
für Länder in der EU werden z.Z. 12 € veranschlagt, für nicht EU-Länder 17,50 €.
Die Versandkosten für andere Länder und/oder umfangreichere Sendungen werden in der Rechnung mitgeteilt und gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt sofort nach Erstellung des Portraits. Alle überlassenen Fotos bzw. sonstigen Vorlagen werden ebenfalls mitgeschickt.

5. Kaufpreis
So fern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt des Kunstwerkes an den Verkäufer zu leisten. 
Erfolgte 14 Tage nach Rechnungsdatum keine Bezahlung des Kunstwerkes, erfolgt eine erste Mahnung mit einem Aufschlag für entstandene Kosten. Nach weiteren 14 Tagen erfolgt eine zweite Mahnung mit Aufschlag für entstandene Kosten und einer Mahngebühr von 3€. Ergeht nach weiteren 7 Tagen keine Bezahlung, wird der Rechtsweg eingeleitet.
Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises 
bleibt das Kunstwerk Eigentum der Künstlerin.

6. Rückgaberecht
Aufgrund der individuell erstellten Leistung sind die Kunstwerke vom Rückgaberecht ausgeschlossen. »Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation, kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

7. Gewährleistungen
Die Künstlerin versichert, dass sich der zu veräußernde Kunstgegenstand in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass der Kunstgegenstand eine eigenständige Arbeit von ihr ist. Gewährleistungsansprüche für etwaige Mängel sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm für alle von ihm zur Verfügung gestellten Fotos oder sonstigen Unterlagen alle Nutzungsrechte nach Urheberrecht, Markenschutzrecht u.ä. zustehen. Diesbezüglich ist jede Haftung von Elisabeth Bauer ausgeschlossen.

8. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
Alle Bilder und Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright verbleibt bei Elisabeth Bauer. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen. Der Erwerb und Ankauf eines Bildes beinhaltet das bedingte Recht/Copyright für den Erwerber, das Kunstwerk in seinen Anzeigen, Broschüren, Websites und Prospekten zu verwenden (nur für private Zwecke). Veröffentlichungen der Kunstwerke sind nur mit namentlicher Nennung nach §13 UrhG gestattet und bedürfen ausdrücklicher der schriftlicher Genehmigung. Vervielfältigungen, gleich welcher Art, benötigen die Einwilligung des Werkschöpfers, Ausnahmen regelt §45 ff des Urheberrechtsgesetzes.
Gleiches gilt, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk an Dritte zur redaktionellen Nutzung und/oder für Werbezwecke weitergegeben wird. 
Die Konditionen für die Überlassung von Rechten können bei Bedarf jedoch ausgehandelt werden.

9. Folgerecht
Im Falle der Weiterveräußerung des Kunstwerkes an einen Dritten, verpflichtet sich der Käufer, der Künstlerin Namen und Anschrift des Dritten unverzüglich mitzuteilen.
§26 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet den Besitzer des Kunstwerkes, bei Weiterveräußerung des Kunstwerkes einen Anteil von 4% des Weiterveräußerungserlöses an den Urheber des Kunstwerkes zu zahlen.
Bei Verkäufen von Privat- an Privatpersonen entfällt diese Klausel.

10. Ausstellungsrecht
Die Künstlerin behält sich das alleinige Ausstellungsrecht am Kunstwerk vor. Die öffentliche Ausstellung des Kunstwerkes durch den Käufer oder Dritte bedarf daher der vorherigen Einwilligung der Künstlerin. Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

11. Zugangsrecht
Das  Zugangsrecht (§ 25 UrhG) wird anerkannt. Es besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

12.Aufhebung und Kündigung von Verträgen
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

13.Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von beiden Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern zur Kenntnis genommen und sind Bestandteil des Vertrages.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam  werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die in ihrem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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© Lisa